Händler dürfen keine Zahlartgebühren mehr erheben

Händler dürfen keine Zahlartgebühren mehr erheben

Marc Baur 03. Juli 2017 0

Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 das "Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie" beschlossen. Es soll am 13.01.2018 in Kraft treten.

Worum geht's?

Als Shopbetreiber bietest Du Deinen Kunden in der Regel verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung in Deinem Shop. Von Paypal über Kreditkarten, Sofortüberweisung & Co. gibt es zahlreiche Anbieter, die den kompletten Zahlungsverkehr übernehmen. Das Ganze kostet Dich natürlich entsprechende Gebühren pro Transaktion. 

Theoretisch könntest Du diese anfallenden Gebühren auf Deine Kunden übertragen und für die Bezahlung mit dem jeweiligen Verfahren ebenfalls eine Gebühr verlangen. Dem wird nun Einhalt geboten. Voraussichtlich ab Januar 2018 wird es verboten sein Gebühren auf Kreditkarte, Lastschrift und Überweisung zu erheben.

Neue Abmahnwelle?

Damit ist zumindest zu rechnen. Außerdem können Deine Kunden die bezahlten Gebühren zurückverlangen.

Sonst noch was?

Das Gesetz umfasst noch weitere Maßnahmen für den Verbraucherschutz. Zum einen soll es einfacher werden Fehlüberweisungen zurückzuholen. Zum anderen wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 € auf 50 € herabgesetzt. Lastschriften lassen sich dann auch (gesetzlich verankert) innerhalb von 8 Wochen zurückholen.

Fazit

Das Gesetz soll Verbraucher schützen und Händler weiter regulieren. Wenn Du bisher keine Zahlartgebühren an Deine Kunden weitergibst, ändert sich für Dich nichts. Solltest Du allerdings für die genannten Zahlarten Gebühren berechnen, dann empfehlen wir Dir das bis zum Jahresende zu streichen. Vergiss nicht Deine Texte (FAQ, AGB, etc) entsprechend anzupassen.

PS: besten Dank an Christine für die Info :-)

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